Unsere Leistungen

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Materialwirtschaft

Erfassung und Verbuchung von Material- und Eingangsrechnungen sowie Lieferantenverwaltung.

Was wir für Sie übernehmen

Damit Material sauber gebucht und die Vorsteuer korrekt geltend gemacht wird.

Material und Eingangsrechnungen im Griff

Auf dem Bau macht das Material einen großen Teil der Kosten aus – und genau hier gehen die meisten Belege verloren. Lieferscheine, Baumarkt-Bons und Materialrechnungen müssen der richtigen Baustelle zugeordnet werden, sonst stimmt weder die Nachkalkulation noch der Vorsteuerabzug. Wir erfassen Ihre Eingangsrechnungen digital, ordnen sie den Projekten zu und prüfen sie auf Vollständigkeit nach § 14 UStG.

Fehlt auf einer Rechnung die Steuernummer, die Leistungsbeschreibung oder das Datum, ist der Vorsteuerabzug in Gefahr. Wir erkennen solche Mängel früh und fordern korrigierte Rechnungen an, bevor die Prüfung kommt. So bleibt Ihr Materialaufwand steuerlich voll abziehbar.

Woran der Vorsteuerabzug in der Praxis scheitert

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG setzt eine Rechnung voraus, die alle Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG enthält: vollständiger Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und handelsübliche Bezeichnung, Zeitpunkt der Lieferung, Entgelt und Steuersatz. Fehlt eine davon, ist der Abzug angreifbar – und Lieferscheine oder Kassenzettel von der Baustelle sind besonders oft unvollständig.

Wir prüfen jede Eingangsrechnung auf diese Angaben, fordern fehlerhafte Belege beim Lieferanten nach und ordnen jede Position der richtigen Baustelle zu. Damit stimmt nicht nur die Vorsteuer, sondern Sie sehen auch, welches Material auf welchem Projekt wirklich verbraucht wurde – die Grundlage für jede belastbare Nachkalkulation.

Fragen? Schreiben Sie uns – auf Ihrer Sprache.

Häufige Fragen

Was umfasst die Materialwirtschaft?

Eingangsrechnungen, Lieferantenverwaltung, Vorsteuer nach §15 UStG und Materialzuordnung je Projekt.

Ordnen Sie Material den Projekten zu?

Ja, projektbezogene Zuordnung für klare Kosten je Baustelle.

Was mache ich mit einer fehlerhaften Lieferantenrechnung?

Korrigieren lassen. Der Vorsteuerabzug hängt an den Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG – wir melden fehlende Angaben und fordern die berichtigte Rechnung an.

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