Lohn- und Gehaltsabrechnung speziell für das Baugewerbe – nach Bautarifvertrag, mit allen Meldungen, die auf der Baustelle Pflicht sind.
Wir kümmern uns um die komplette Baulohn-Abrechnung, damit Sie sich auf die Baustelle konzentrieren können.
Die Lohnabrechnung im Bau folgt eigenen Regeln. Neben Lohnsteuer und Sozialversicherung müssen die Beiträge zur SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) monatlich gemeldet und abgeführt werden. Dazu kommen der Mindestlohn nach dem Baugewerbe-Tarif, Erschwerniszuschläge, Wegegeld, das Saison-Kurzarbeitergeld in der Schlechtwetterzeit und die jährliche Meldung an die BG BAU. Wir rechnen den Baulohn nach dem gültigen BRTV-Bau ab und halten alle Fristen ein.
Für Betriebe mit entsandten Arbeitnehmern führen wir zusätzlich die A1-Bescheinigungen, die Mindestlohn-Dokumentation nach AEntG und die Arbeitszeitnachweise – genau die Unterlagen, die der Zoll (FKS) bei einer Prüfung sehen will. So ist Ihre Lohnabrechnung nicht nur pünktlich, sondern auch prüfungssicher. Beratung und Lohnabrechnung auf Deutsch und Russisch.
Lohnabrechnung nach Bautarif inkl. Zuschlägen, Auslöse und Wegezeiten, SOKA-Bau-Meldungen, SV- und Sofortmeldungen.
Ja, wir beantragen A1-Bescheinigungen für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter.