Unsere Leistungen

🛂

Vander-Elst-Visum

Mitarbeiter aus Drittstaaten legal auf deutsche Baustellen entsenden – wir bereiten die Beantragung des Vander-Elst-Visums vor.

Was wir für Sie übernehmen

So setzen Sie Fachkräfte aus Drittstaaten (z. B. Ukraine, Serbien, Bosnien) rechtssicher ein.

Hinweis: Wir leisten organisatorische Unterstützung und Vermittlung – keine Rechtsberatung im Sinne des § 3 RDG. Eine rechtliche Beratung erfolgt durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Fragen? Schreiben Sie uns – auf Ihrer Sprache.
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