Mitarbeiter aus Drittstaaten legal auf deutsche Baustellen entsenden – wir bereiten die Beantragung des Vander-Elst-Visums vor.
So setzen Sie Fachkräfte aus Drittstaaten (z. B. Ukraine, Serbien, Bosnien) rechtssicher ein.
Hinweis: Wir leisten organisatorische Unterstützung und Vermittlung – keine Rechtsberatung im Sinne des § 3 RDG. Eine rechtliche Beratung erfolgt durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Das Vander-Elst-Visum erlaubt es Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten, ihre bereits legal beschäftigten Arbeitnehmer vorübergehend nach Deutschland zu entsenden, um einen konkreten Dienstleistungsauftrag zu erfüllen – ohne dass für diese Arbeitnehmer eine separate deutsche Arbeitserlaubnis nötig ist. Der Name geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück und betrifft vor allem Bau- und Montagebetriebe.
Der Antrag verlangt einen Nachweis über den Dienstleistungsauftrag, die dauerhafte Beschäftigung der Arbeitnehmer im Herkunftsland und die Anmeldung der Entsendung. Wir bereiten die Unterlagen vor, koordinieren die Zoll-Meldung über meldeportal-mindestlohn.de und sorgen dafür, dass Mindestlohn und A1-Bescheinigung von Anfang an stimmen – damit die Entsendung rechtssicher läuft.
Ein EU-Unternehmen kann Drittstaatsangehörige zur Dienstleistung nach Deutschland entsenden, ohne deutsche Arbeitserlaubnis. Eine Zustimmung der Arbeitsagentur ist nach §21 BeschV nicht erforderlich.
Bei vorübergehenden Dienstleistungen über 90 Tage innerhalb von 12 Monaten ist das Vander-Elst-Visum erforderlich.