Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Bau- und Handwerksberufe – wir helfen Ihnen mit den Formalitäten: Unterlagen zusammenstellen, Antrag vorbereiten und das Verfahren organisatorisch begleiten (Vermittlung, keine Rechtsberatung).
Mit anerkannter Qualifikation arbeiten Sie und Ihre Mitarbeiter rechtssicher auf deutschen Baustellen.
Hinweis: Wir leisten organisatorische Unterstützung und Vermittlung – keine Rechtsberatung im Sinne des § 3 RDG. Eine rechtliche Beratung erfolgt durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Wer in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausüben will, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein – dafür wird in der Regel ein anerkannter Berufsabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation verlangt. Für Fachkräfte mit einem Abschluss aus dem Ausland führt der Weg über die Gleichwertigkeitsprüfung bei der zuständigen Handwerkskammer oder der IHK FOSA.
Wir unterstützen Bau- und Handwerksbetriebe sowie einzelne Fachkräfte dabei, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen, Übersetzungen und Beglaubigungen vorzubereiten und den Antrag bei der zuständigen Stelle einzureichen. Gerade für Unternehmensgründungen ist die Anerkennung oft der entscheidende erste Schritt. Beratung auf Deutsch und Russisch.
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Bau- und Handwerksberufe, inklusive Antrag und Unterlagen.
Unter anderem für die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Meister-Anerkennung.