Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Bau- und Handwerksberufe – wir helfen Ihnen mit den Formalitäten: Unterlagen zusammenstellen, Antrag vorbereiten und das Verfahren organisatorisch begleiten (Vermittlung, keine Rechtsberatung).
Mit anerkannter Qualifikation arbeiten Sie und Ihre Mitarbeiter rechtssicher auf deutschen Baustellen.
Hinweis: Wir leisten organisatorische Unterstützung und Vermittlung – keine Rechtsberatung im Sinne des § 3 RDG. Eine rechtliche Beratung erfolgt durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.