Aktuelles für Baufirmen

Kurz erklärte Änderungen rund um SOKA-BAU, BG BAU, Bauabzugsteuer und Recht – mit Quelle. Stand: September 2026.

29.06.2026 · Zoll

Zoll: Einsatzplanung nach § 2 MiLoMeldV ist wieder Pflicht

Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gilt seit dem 29.06.2026 wieder die Pflicht zur Abgabe einer Einsatzplanung nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und 3 MiLoMeldV. Die Pflicht war aus technischen Gründen bis zum 28.06.2026 ausgesetzt, obwohl die geänderten Vorschriften bereits seit dem 30.12.2025 gelten. Die Anmeldung selbst bleibt davon unberührt: Sie ist weiterhin vor Beginn der Werk- oder Dienstleistung über das Meldeportal-Mindestlohn abzugeben – je Baustelle. Zu beachten: In einer Meldung können höchstens 200 Arbeitnehmer angemeldet werden; für weitere Arbeitnehmer ist eine zusätzliche Meldung nötig. Im Feld „Auftraggeber" sind die Daten des Vertragspartners einzutragen, nicht die eigenen Unternehmensdaten. Bußgeld bei fehlender Meldung: bis 30.000 €.

Quelle: Meldeportal-Mindestlohn (Zollverwaltung)
01.04.2026 · Bautarif

Tariferhöhung Bau: +3,9 % – Ost und West erstmals gleich

Zum 01.04.2026 sind alle Löhne und Gehälter in tarifgebundenen Betrieben des Bauhauptgewerbes um 3,9 % gestiegen. Erstmals seit der Wiedervereinigung gelten in Ost und West identische Tarifsätze – in allen Lohngruppen und in der Ausbildungsvergütung. Orientierungswerte: Lohngruppe 1 rund 15,86 €, Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter) rund 26,05 €, Lohngruppe 6 rund 29,72 € je Stunde; Ausbildungsvergütung 1. Jahr rund 1.122 €, 2. Jahr rund 1.351 €, 3. Jahr rund 1.610 € im Monat. Die Stundenwerte sind Gesamttarifstundenlöhne einschließlich Bauzuschlag von 5,9 % – der reine Tarifstundenlohn liegt darunter (Lohngruppe 1: 14,98 €). Zur Einordnung: Facharbeiter/Geselle ist Lohngruppe 3 mit rund 23,97 €, Lohngruppe 4 ist der Spezialfacharbeiter. Zu tun: Eingruppierung prüfen, Abrechnungsprogramm umstellen, Arbeitsverträge mit Verweis auf regionale Tarifgebiete anpassen. Der Lohntarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2027; eine weitere Erhöhungsstufe ist darin nicht vereinbart – die nächste Tarifrunde steht im Frühjahr 2027 an.

Quelle: Lohntarifvertrag Bauhauptgewerbe / soka-bau.de
01.01.2027 · SOKA-BAU

SOKA-BAU: neues XML-Meldeverfahren ab Januar 2027

SOKA-BAU stellt das elektronische Meldeverfahren auf einen neuen XML-Standard um. Ab dem Meldemonat Januar 2027 ist ausschließlich das neue Verfahren zulässig: Die Monatsmeldung läuft dann automatisiert aus dem Lohnprogramm über den GKV-Kommunikationsserver, der manuelle Upload über das Online-Portal entfällt. Der Pilotbetrieb startet im November 2026, die Modulprüfung durch die ITSG erfolgt noch 2026. Zu tun: prüfen, ob Ihr Lohnprogramm das neue Verfahren unterstützt, und die elektronische Datenübermittlung im Programm aktivieren. Meldefrist bleibt der 15. des Folgemonats, Beitragszahlung der 28.

Quelle: soka-bau.de
2027 / 2028 · Rechnungswesen

E-Rechnung: Pflicht zur Ausstellung ab 2027 und 2028

Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen im Inlandsgeschäft E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung greift ab 01.01.2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 01.01.2028 für alle übrigen. Für Baubetriebe mit vielen Abschlagsrechnungen lohnt sich die frühzeitige Umstellung – nachträglich alle Vorlagen und Schnittstellen umzubauen ist deutlich aufwendiger.

Quelle: § 14 UStG
Dauerthema · Meldewesen

Sofortmeldung: der teuerste Routinefehler auf dem Bau

Im Baugewerbe gilt § 28a Abs. 4 SGB IV: die Sofortmeldung muss VOR Arbeitsaufnahme bei der Datenstelle der Rentenversicherung eingegangen sein – nicht innerhalb von sechs Wochen wie in anderen Branchen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft genau diesen Zeitpunkt, meist als Erstes. Bußgelder bis 25.000 €. Praxis: Daten des neuen Mitarbeiters am Vortag erfassen, Meldung morgens vor Schichtbeginn absetzen, Protokoll zur Personalakte nehmen.

Quelle: § 28a SGB IV, § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
01.01.2027 · Mindestlohn

Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 €

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2027 in der zweiten Stufe auf 14,60 € brutto pro Stunde (2026: 13,90 €). Grundlage ist die vom Bundeskabinett per Verordnung umgesetzte Empfehlung der Mindestlohnkommission. Im Bauhauptgewerbe gibt es seit dem 31.12.2021 keinen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn mehr – es gilt der gesetzliche Mindestlohn. Tarifgebundene Betriebe schulden die höheren Sätze des Lohn-Tarifvertrags. Zeitgleich steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat.

Quelle: bundesregierung.de
01.07.2026 · SOKA-BAU

SOKA-BAU: Beiträge sinken zum 01.07.2026

Der Beitrag zum Urlaubsverfahren sinkt für gewerbliche Arbeitnehmer um 0,4 Prozentpunkte auf 14,7 %. Damit gilt ab 01.07.2026: Tarifgebiet West gesamt 19,8 % (vorher 20,2 %), Tarifgebiet Ost 18,3 % (vorher 18,7 %), Berlin West 25,25 % (vorher 25,65 %), Berlin Ost 23,75 % (vorher 24,15 %). Für Angestellte und Auszubildende ändern sich die Beitragssätze nicht.

Quelle: soka-bau.de (29.06.2026)
01.01.2027 · SOKA-BAU

SOKA-BAU: Zusatzversorgung Ost steigt 2027 – Gesamtbeitrag Ost 19,3 %

Im Zuge der Angleichung an das Westniveau steigt der Beitrag zur Zusatzversorgung (TZA Bau) im Tarifgebiet Ost zum 01.01.2027 von 1,7 % auf 2,7 %. Bei unverändertem Urlaubsverfahren (14,7 %) und Berufsbildung (1,9 %) ergibt das einen Gesamtbeitrag Ost von 19,3 % statt bisher 18,3 %. Im Westen bleibt es bei 19,8 %. Ebenfalls zum 01.01.2027 steigt die Beitragszusage für Auszubildende um fünf Euro auf 25 Euro. Ostbetriebe sollten die Kalkulation für 2027 entsprechend anpassen.

Quelle: soka-bau.de (29.06.2026)
01.01.2026 · Mindestlohn

Mindestlohn 13,90 € – gilt auch für Entsendebetriebe

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2026 13,90 € brutto pro Stunde. Wichtig für ausländische Baufirmen: Er ist auch von Entsendebetrieben einzuhalten. Einen eigenen Bau-Mindestlohn gibt es seit dem 31.12.2021 nicht mehr – im Baugewerbe gilt der gesetzliche Mindestlohn. Tarifliche Lohngruppen können höher liegen und stehen in den Lohn-Tarifverträgen.

Quelle: soka-bau.de / BMAS
01.07.2026 · Entsendung

Entsendebetriebe zahlen an die SOKA-BAU nur 14,7 %

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer auf deutsche Baustellen entsenden, nehmen nur am Urlaubskassenverfahren teil – nicht an Berufsbildung und Zusatzversorgung. Für sie gilt daher seit dem 01.07.2026 der gesenkte Satz von 14,7 % der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer (vorher 15,1 %); der neue Satz gilt bereits ab der Monatsmeldung für Juli 2026. Voraussetzung ist die Anmeldung im Europaverfahren bei der SOKA-BAU, Bereich Arbeitnehmer-Entsendeverfahren in Wiesbaden. Die Teilnahmepflicht folgt aus § 8 AEntG in Verbindung mit dem allgemeinverbindlichen VTV und besteht unabhängig davon, ob im Heimatland ein vergleichbares Urlaubssystem existiert.

Quelle: soka-bau.de – Europäische Arbeitgeber
01.07.2025 · SOKA-BAU

Neue SOKA-BAU-Beitragssätze (überholt seit 01.07.2026)

Überholt durch die Änderung zum 01.07.2026. Seit 1. Juli 2025 galten neue Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer: Tarifgebiet West gesamt 20,2 % (Urlaub 15,1 %, Berufsbildung 1,9 %, Zusatzversorgung 3,2 %), Tarifgebiet Ost 18,7 %.

Quelle: soka-bau.de
01.01.2026 · Bauabzugsteuer

Erstattung der Bauabzugsteuer nur noch elektronisch

Seit 1. Januar 2026 ist der Antrag auf Erstattung der Bauabzugsteuer (§ 48c Abs. 2 EStG) grundsätzlich elektronisch zu stellen (Jahressteuergesetz 2024); Papieranträge nur noch im Härtefall.

Quelle: § 48c EStG
2026 · BG BAU

BG BAU: Werte 2026

Der Höchstjahresarbeitsverdienst der freiwilligen Unternehmerversicherung beträgt seit 01.01.2026 94.920 € (zuvor 89.880 €). Für das Umlagejahr 2025 gelten drei Beitragsfüße: Hauptumlage 0,3850, Lastenverteilung nach Neurenten 0,0310 und Lastenverteilung nach Entgelten 0,1870; bei der Lastenverteilung nach Entgelten bleiben Arbeitsentgelte bis 270.000 € je Mitgliedsunternehmen unberücksichtigt (Freibetrag 2025).

Quelle: bgbau.de
14.05.2024 · Recht

DDG löst das TMG ab

Seit Mai 2024 gilt für Websites das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) statt des Telemediengesetzes (TMG). Die Impressumspflicht richtet sich seither nach § 5 DDG – Impressen sollten entsprechend angepasst sein.

Quelle: DDG
Termine · jährlich/monatlich

Wichtige Fristen im Blick

BG-BAU-Lohnnachweis: bis 16.02. des Folgejahres. SOKA-BAU-Meldung und Beitrag: bis zum 15. des Folgemonats. Bauabzugsteuer-Anmeldung (bei Einbehalt): bis zum 10. des Folgemonats.

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