Kurz erklärte Änderungen rund um SOKA-BAU, BG BAU, Bauabzugsteuer und Recht – mit Quelle. Stand: Juli 2026.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2027 in der zweiten Stufe auf 14,60 € brutto pro Stunde (2026: 13,90 €). Grundlage ist die vom Bundeskabinett per Verordnung umgesetzte Empfehlung der Mindestlohnkommission. Im Baugewerbe gilt – außerhalb eigener Branchenmindestlöhne – der gesetzliche Mindestlohn; tarifliche Lohngruppen können höher liegen. Zeitgleich steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat.
Quelle: bundesregierung.deDer Beitrag zum Urlaubsverfahren sinkt für gewerbliche Arbeitnehmer um 0,4 Prozentpunkte auf 14,7 %. Damit gilt ab 01.07.2026: Tarifgebiet West gesamt 19,8 % (vorher 20,2 %), Tarifgebiet Ost 18,3 % (vorher 18,7 %), Berlin West 25,25 % (vorher 25,65 %), Berlin Ost 23,75 % (vorher 24,15 %). Für Angestellte und Auszubildende ändern sich die Beitragssätze nicht.
Quelle: soka-bau.de (29.06.2026)Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2026 13,90 € brutto pro Stunde. Wichtig für ausländische Baufirmen: Er ist auch von Entsendebetrieben einzuhalten. Einen eigenen Bau-Mindestlohn gibt es seit dem 31.12.2021 nicht mehr – im Baugewerbe gilt der gesetzliche Mindestlohn. Tarifliche Lohngruppen können höher liegen und stehen in den Lohn-Tarifverträgen.
Quelle: soka-bau.de / BMASÜberholt durch die Änderung zum 01.07.2026. Seit 1. Juli 2025 galten neue Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer: Tarifgebiet West gesamt 20,2 % (Urlaub 15,1 %, Berufsbildung 1,9 %, Zusatzversorgung 3,2 %), Tarifgebiet Ost 18,7 %.
Quelle: soka-bau.deSeit 1. Januar 2026 ist der Antrag auf Erstattung der Bauabzugsteuer (§ 48c Abs. 2 EStG) grundsätzlich elektronisch zu stellen (Jahressteuergesetz 2024); Papieranträge nur noch im Härtefall.
Quelle: § 48c EStGFür 2026 steigt der Freibetrag der Lastenverteilung nach Entgelten (LVE) auf 285.000 €. Der Höchstjahresarbeitsverdienst der freiwilligen Unternehmerversicherung beträgt 2026 94.920 €. Der Beitragsfuß für das Umlagejahr 2025 lag bei 0,3850.
Quelle: bgbau.deSeit Mai 2024 gilt für Websites das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) statt des Telemediengesetzes (TMG). Die Impressumspflicht richtet sich seither nach § 5 DDG – Impressen sollten entsprechend angepasst sein.
Quelle: DDGBG-BAU-Lohnnachweis: bis 16.02. des Folgejahres. SOKA-BAU-Meldung und Beitrag: bis zum 15. des Folgemonats. Bauabzugsteuer-Anmeldung (bei Einbehalt): bis zum 10. des Folgemonats.
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