Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Baustellen regelmäßig und unangekündigt. Wir bereiten Sie vor und begleiten Sie organisatorisch durch die Prüfung.
Am günstigsten ist die Prüfung, auf die Sie vorbereitet sind. Ein Prüfungs-Check vorab kostet einen Bruchteil einer Nachforderung. Verstöße gegen die Mindestlohnpflicht können nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € geahndet werden – dazu kommen Nachzahlungen von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen.
Organisatorische Unterstützung und Buchführung gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Keine Rechts- oder Steuerberatung; rechtliche Bewertungen trifft Ihr Rechtsanwalt, steuerliche Ihr Steuerberater.
Typisch: Identität der Beschäftigten, A1-Bescheinigungen, Entsendemeldung, Arbeitszeitaufzeichnungen und die Einhaltung des Mindestlohns.
Wir übernehmen die organisatorische Begleitung und Kommunikation. Eine rechtliche Vertretung im Bußgeld- oder Strafverfahren leistet ein Rechtsanwalt.