Vor dem ersten Arbeitstag in Deutschland muss die Entsendung beim Zoll gemeldet sein. Wir übernehmen die Meldung über das Meldeportal Mindestlohn.
Wichtig: Melden Sie jeden neuen Mitarbeiter und jeden neuen Auftrag rechtzeitig vorher – so vermeiden Sie Verzögerungen auf der Baustelle.
Organisatorische Unterstützung und Buchführung gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Keine Rechts- oder Steuerberatung; rechtliche Bewertungen trifft Ihr Rechtsanwalt, steuerliche Ihr Steuerberater.
Beim Werkvertrag führen Sie Ihre Mitarbeiter selbst und schulden ein Ergebnis – eine AÜG-Erlaubnis ist nicht nötig, die Zoll-Meldung schon. Bei Arbeitnehmerüberlassung weist der Kunde die Mitarbeiter an – dafür ist eine AÜG-Erlaubnis Pflicht. Wir ordnen Ihre Konstellation organisatorisch ein; die rechtliche Bewertung trifft Ihr Rechtsanwalt.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2026 13,90 € brutto pro Stunde. Im Baugewerbe können höhere Branchen-Mindestlöhne gelten.