Unsere Leistungen

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Mitarbeiter aus der Ukraine – Einsatz in Deutschland

Welche Unterlagen nötig sind – und ob der Einsatz überhaupt zulässig ist – hängt davon ab, wo der vorübergehende Schutz erteilt wurde. Wir klären das je Mitarbeiter vorab.

Was wir für Sie übernehmen

Wichtig: Der vorübergehende Schutz in einem anderen EU-Staat erlaubt nicht automatisch die Arbeit in Deutschland. Das muss vorab bestätigt werden – über die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde. Bitte legen Sie uns je Mitarbeiter den entsprechenden Nachweis vor.

Organisatorische Unterstützung und Buchführung gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Keine Rechts- oder Steuerberatung; rechtliche Bewertungen trifft Ihr Rechtsanwalt, steuerliche Ihr Steuerberater.

Fragen? Schreiben Sie uns – auf Ihrer Sprache.
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Häufige Fragen

Reicht der Schutzstatus aus Finnland oder Estland?

Für die Sozialversicherung genügt die A1-Bescheinigung von dort. Das Recht, in Deutschland zu arbeiten, folgt daraus aber nicht automatisch – es ist vorab gesondert zu bestätigen.

Welche Unterlagen brauchen wir je Mitarbeiter?

Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Tätigkeit; bei § 24 AufenthG die Titelkopie mit Erwerbstätigkeits-Vermerk; bei Schutz in FI/EE die A1 und den Nachweis der Arbeitszulässigkeit in Deutschland.

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