Wenn Ihr Kunde die Mitarbeiter anweist, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor. Dafür brauchen Sie eine AÜG-Erlaubnis – und saubere Unterlagen.
Die häufigste teure Falle: Auf dem Papier Werkvertrag, in der Praxis Arbeitnehmerüberlassung. Das prüft der Zoll gezielt.
Organisatorische Unterstützung und Buchführung gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Keine Rechts- oder Steuerberatung; rechtliche Bewertungen trifft Ihr Rechtsanwalt, steuerliche Ihr Steuerberater.
Für Drittstaatsangehörige ist Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland im Regelfall nicht zulässig; hier kommt in der Regel nur der Werkvertrag in Betracht. Die Zulässigkeit im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Rechtsanwalt.
Ein Leiharbeitnehmer darf demselben Entleiher grundsätzlich nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden. Wir überwachen die Frist für jeden Mitarbeiter.