Unsere Leistungen

🤝

Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Wenn Ihr Kunde die Mitarbeiter anweist, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor. Dafür brauchen Sie eine AÜG-Erlaubnis – und saubere Unterlagen.

Was wir für Sie übernehmen

Die häufigste teure Falle: Auf dem Papier Werkvertrag, in der Praxis Arbeitnehmerüberlassung. Das prüft der Zoll gezielt.

Organisatorische Unterstützung und Buchführung gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Keine Rechts- oder Steuerberatung; rechtliche Bewertungen trifft Ihr Rechtsanwalt, steuerliche Ihr Steuerberater.

Fragen? Schreiben Sie uns – auf Ihrer Sprache.
📲 Jetzt anfragen (WhatsApp)

Häufige Fragen

Gilt AÜG auch für Nicht-EU-Bürger?

Für Drittstaatsangehörige ist Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland im Regelfall nicht zulässig; hier kommt in der Regel nur der Werkvertrag in Betracht. Die Zulässigkeit im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Rechtsanwalt.

Was bedeutet die 18-Monats-Grenze?

Ein Leiharbeitnehmer darf demselben Entleiher grundsätzlich nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden. Wir überwachen die Frist für jeden Mitarbeiter.

💬