Aufmaß, Rechnungsstellung und Abrechnung von Bauleistungen – damit jede erbrachte Leistung korrekt vergütet wird.
Wir sorgen für eine saubere Abrechnung Ihrer Bauleistungen.
Die Abrechnung von Bauleistungen läuft in Deutschland meist nach der VOB/C – mit klaren Regeln, wie Flächen, Längen und Mengen zu ermitteln sind. Ein sauberes Aufmaß ist die Grundlage jeder Rechnung: Wird zu wenig aufgemessen, verschenken Sie Geld; wird falsch gerechnet, kürzt der Auftraggeber. Wir erstellen prüffähige Aufmaße und Abrechnungen, die vor dem Auftraggeber und im Streitfall Bestand haben.
Wir arbeiten mit Abschlags- und Schlussrechnungen, berücksichtigen Nachträge, Sicherheitseinbehalte und Skonto und bereiten die Rechnungen so auf, dass sie direkt in Ihre Buchhaltung fließen. So schließen Aufmaß, Rechnung und Zahlungseingang lückenlos aneinander an.
Ist die VOB/B vereinbart, wird das Aufmaß nach § 14 VOB/B möglichst gemeinsam vorgenommen – wer die andere Seite nicht dazu einlädt, steht bei Streit über Mengen schlechter da. Die Rechnung muss prüfbar sein: nachvollziehbar gegliedert, mit den Mengenberechnungen, Zeichnungen und Nachweisen, auf die sie sich stützt. Eine nicht prüfbare Rechnung setzt keine Zahlungsfrist in Gang.
Abschlagszahlungen sind nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Für die Schlusszahlung gilt nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B eine Frist von 30 Tagen nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung; bei besonders umfangreichen Rechnungen kann sie auf höchstens 60 Tage verlängert werden. Wir bereiten Aufmaß und Rechnung so auf, dass diese Fristen tatsächlich zu laufen beginnen, und behalten sie für Sie im Blick.
Aufmaße sowie Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB mit prüfbarer Aufstellung.
Die Abrechnung erfolgt nach VOB.
Wenn sie so gegliedert ist, dass der Auftraggeber die Mengen und Preise nachvollziehen kann – mit Mengenberechnung, Aufmaßblättern und den vereinbarten Einheitspreisen. Erst dann beginnt die Zahlungsfrist.