Unsere Leistungen

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Personalakte, A1 & Mindestlohn-Dokumentation

Bei einer Zoll-Prüfung zählt nur, was Sie sofort vorlegen können. Wir führen für jeden Mitarbeiter eine vollständige, prüfungssichere Akte.

Was wir für Sie übernehmen

Arbeitszeitaufzeichnungen sind nach § 17 Abs. 1 MiLoG spätestens 7 Tage nach der Arbeitsleistung zu erstellen und 2 Jahre aufzubewahren. Wir halten das für Sie nach.

Organisatorische Unterstützung und Buchführung gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Keine Rechts- oder Steuerberatung; rechtliche Bewertungen trifft Ihr Rechtsanwalt, steuerliche Ihr Steuerberater.

Fragen? Schreiben Sie uns – auf Ihrer Sprache.

Häufige Fragen

Wer braucht eine A1-Bescheinigung?

Jeder Mitarbeiter, der aus einem anderen EU-/EWR-Staat entsandt wird und dort sozialversichert bleibt, benötigt eine A1-Bescheinigung – sie ist auf der Baustelle mitzuführen.

Brauche ich eine Betriebsnummer?

Wenn Ihre Mitarbeiter in Deutschland sozialversichert werden, ja – dann melden wir die Betriebsnummer und die Mitarbeiter bei der Krankenkasse an.

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