Bei einer Zoll-Prüfung zählt nur, was Sie sofort vorlegen können. Wir führen für jeden Mitarbeiter eine vollständige, prüfungssichere Akte.
Arbeitszeitaufzeichnungen sind spätestens 7 Tage nach der Arbeitsleistung zu erstellen und 2 Jahre aufzubewahren. Wir halten das für Sie nach.
Organisatorische Unterstützung und Buchführung gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Keine Rechts- oder Steuerberatung; rechtliche Bewertungen trifft Ihr Rechtsanwalt, steuerliche Ihr Steuerberater.
Jeder Mitarbeiter, der aus einem anderen EU-/EWR-Staat entsandt wird und dort sozialversichert bleibt, benötigt eine A1-Bescheinigung – sie ist auf der Baustelle mitzuführen.
Wenn Ihre Mitarbeiter in Deutschland sozialversichert werden, ja – dann melden wir die Betriebsnummer und die Mitarbeiter bei der Krankenkasse an.