Mitarbeiter aus Drittstaaten legal auf deutsche Baustellen entsenden – wir bereiten die Beantragung des Vander-Elst-Visums vor.
So setzen Sie Fachkräfte aus Drittstaaten (z. B. Ukraine, Serbien, Bosnien) rechtssicher ein.
Hinweis: Wir leisten organisatorische Unterstützung und Vermittlung – keine Rechtsberatung im Sinne des § 3 RDG. Eine rechtliche Beratung erfolgt durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.