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Bau-Finanzbuchhaltung
Laufende und vorbereitende Buchhaltung für Bauunternehmen (§ 6 Nr. 4 StBerG) – ordentlich, digital und jederzeit nachvollziehbar.
Was wir für Sie übernehmen
- Belegerfassung und Kontierung in DATEV
- Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
- Offene-Posten-Verwaltung (OPOS) und Zahlungsabgleich
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Vorbereitung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Zusammenarbeit und Datenübergabe an den Steuerberater
Die endgültige Steuererklärung und Festschreibung erfolgt durch den Steuerberater – wir liefern die saubere Grundlage.