Unsere Leistungen

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Bau-Finanzbuchhaltung

Laufende und vorbereitende Buchhaltung für Bauunternehmen (§ 6 Nr. 4 StBerG) – ordentlich, digital und jederzeit nachvollziehbar.

Was wir für Sie übernehmen

Die endgültige Steuererklärung und Festschreibung erfolgt durch den Steuerberater – wir liefern die saubere Grundlage.

Warum Bau-Finanzbuchhaltung anders ist

Die Buchhaltung im Baugewerbe unterscheidet sich deutlich von anderen Branchen. Bauleistungen zwischen Unternehmern unterliegen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) – die Umsatzsteuer wird nicht vom Leistenden, sondern vom Empfänger abgeführt. Wer das falsch bucht, zahlt entweder doppelt oder gerät bei der nächsten Prüfung in Erklärungsnot. Wir kontieren jede Eingangs- und Ausgangsrechnung von Anfang an korrekt nach § 13b, § 48 und Reverse-Charge.

Hinzu kommen Abschlags- und Schlussrechnungen, Sicherheitseinbehalte, Bürgschaften und die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG. Wir führen die offenen Posten (OPOS), gleichen Zahlungseingänge mit den Baustellen ab und liefern Ihnen jederzeit eine aktuelle BWA – die Grundlage, um zu sehen, welche Baustelle wirklich Gewinn bringt. Am Ende übergeben wir dem Steuerberater eine saubere, festschreibungsreife Buchhaltung.

Fragen? Schreiben Sie uns – auf Ihrer Sprache.
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Häufige Fragen

Was ist vorbereitende Buchhaltung nach §6 Nr.4 StBerG?

Wir erfassen und kontieren Ihre Belege in DATEV; den steuerlichen Abschluss erstellt der Steuerberater.

Arbeiten Sie mit DATEV?

Ja, die Buchhaltung läuft vollständig digital über DATEV.

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