Unsere Leistungen

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Empfangsbevollmächtigter in Deutschland

Wer Mitarbeiter nach Deutschland entsendet, muss eine empfangsbevollmächtigte Person in Deutschland benennen. Wir übernehmen diese Rolle für Sie.

Was wir für Sie übernehmen

Ohne benannte empfangsbevollmächtigte Person gilt die Entsendung als nicht ordnungsgemäß gemeldet – das kann teuer werden.

Organisatorische Unterstützung und Buchführung gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Keine Rechts- oder Steuerberatung; rechtliche Bewertungen trifft Ihr Rechtsanwalt, steuerliche Ihr Steuerberater.

Fragen? Schreiben Sie uns – auf Ihrer Sprache.
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Häufige Fragen

Ist ein Empfangsbevollmächtigter Pflicht?

Bei Entsendung nach Deutschland ist die Benennung einer empfangsbevollmächtigten Person mit Anschrift in Deutschland vorgeschrieben (§ 20 MiLoG i. V. m. AEntG).

Was passiert mit der Post?

Wir nehmen sie entgegen, informieren Sie sofort und erklären den Inhalt auf Deutsch oder Russisch – inklusive Frist.

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