Wie viel zahlt Ihr Betrieb an SOKA-BAU? Geben Sie die Bruttolohnsumme Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer ein – der Rechner nutzt die Beitragssätze ab 01.07.2026.
2.080,00 € pro Monat
| Urlaubsverfahren 14,7 % | 1.470,00 € |
| Berufsbildung 1,9 % | 190,00 € |
| Zusatzversorgung 3,2 % | 320,00 € |
| Sozialkassenbeitrag | 1.980,00 € |
| Winterbeschäftigungs-Umlage, Anteil Arbeitgeber 0,6 % | 60,00 € |
| Winterbeschäftigungs-Umlage, Anteil Arbeitnehmer (wird vom Lohn einbehalten) 0,4 % | 40,00 € |
| Zahlung an SOKA-BAU pro Monat | 2.080,00 € |
Für den Rechner bitte JavaScript aktivieren – die Beitragssätze finden Sie in der Tabelle unten.
Fristen: Meldung bis zum 15., Zahlung bis zum 28. des Folgemonats.
SOKA-Meldungen übernehmen wir →| Gewerbliche Arbeitnehmer | West | Ost | Berlin West | Berlin Ost |
|---|---|---|---|---|
| Urlaub | 14,7 % | 14,7 % | 14,7 % | 14,7 % |
| Berufsbildung | 1,9 % | 1,9 % | 1,65 % | 1,65 % |
| Zusatzversorgung | 3,2 % | 1,7 % | 3,2 % | 1,7 % |
| Sozialaufwand | – | – | 5,7 % | 5,7 % |
| Gesamt | 19,8 % | 18,3 % | 25,25 % | 23,75 % |
| Angestellte je Monat | 85,00 € | 60,50 € | 85,00 € | 60,50 € |
| Auszubildende je Monat | 20,00 € | 20,00 € | 20,00 € | 20,00 € |
Angestellte: West 67 € Zusatzversorgung + 18 € Berufsbildung, Ost 42,50 € + 18 €. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nehmen am Urlaubsverfahren teil: 14,7 % der Bruttolohnsumme der entsandten gewerblichen Arbeitnehmer. Winterbeschäftigungs-Umlage 2026: 1,0 % der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer (Arbeitgeber 0,6 %, Arbeitnehmer 0,4 %). Zum 01.01.2027 sind weitere Änderungen angekündigt (u. a. Angestellte Ost, Auszubildende).
Unverbindliche Rechenhilfe ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Tarifverträge und die Angaben von SOKA-BAU (Stand 01.07.2026).
Seit 01.07.2026 zahlen Baubetriebe für gewerbliche Arbeitnehmer im Tarifgebiet West 19,8 % der Bruttolohnsumme (Urlaub 14,7 %, Berufsbildung 1,9 %, Zusatzversorgung 3,2 %), im Tarifgebiet Ost 18,3 %, in Berlin West 25,25 % und in Berlin Ost 23,75 %. Bis 30.06.2026 lag der Satz im Westen bei 20,2 %.
Für Angestellte gilt ein Festbetrag: 85 € im Monat im Westen (67 € Zusatzversorgung + 18 € Berufsbildung) und 60,50 € im Osten. Für Auszubildende sind es 20 € im Monat.
Die Monatsmeldung ist bis zum 15. des Folgemonats abzugeben; Beitrag und Winterbeschäftigungs-Umlage sind bis zum 28. des Folgemonats zu zahlen.
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer auf deutsche Baustellen entsenden, nehmen am Urlaubsverfahren teil und zahlen seit 01.07.2026 14,7 % der Bruttolohnsumme der entsandten gewerblichen Arbeitnehmer.
Im Bauhauptgewerbe 1,0 % der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer: 0,6 % trägt der Arbeitgeber, 0,4 % der Arbeitnehmer. Die Absenkung soll für 2027 und 2028 verlängert werden; dafür muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verordnung noch ändern.
Gewerbliche Arbeitnehmer ja – auch mit Minijob. Ausgenommen sind nur bestimmte Minijobs von Angestellten.