Unsere Leistungen

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Entsendung nach Deutschland anmelden (Zoll)

Vor dem ersten Arbeitstag in Deutschland muss die Entsendung beim Zoll gemeldet sein. Wir übernehmen die Meldung über das Meldeportal Mindestlohn.

Was wir für Sie übernehmen

Wichtig: Melden Sie jeden neuen Mitarbeiter und jeden neuen Auftrag rechtzeitig vorher – so vermeiden Sie Verzögerungen auf der Baustelle.

Organisatorische Unterstützung und Buchführung gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Keine Rechts- oder Steuerberatung; rechtliche Bewertungen trifft Ihr Rechtsanwalt, steuerliche Ihr Steuerberater.

Fragen? Schreiben Sie uns – auf Ihrer Sprache.
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Häufige Fragen

Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung – was gilt für mich?

Beim Werkvertrag führen Sie Ihre Mitarbeiter selbst und schulden ein Ergebnis – eine AÜG-Erlaubnis ist nicht nötig, die Zoll-Meldung schon. Bei Arbeitnehmerüberlassung weist der Kunde die Mitarbeiter an – dafür ist eine AÜG-Erlaubnis Pflicht. Wir ordnen Ihre Konstellation organisatorisch ein; die rechtliche Bewertung trifft Ihr Rechtsanwalt.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2026 13,90 € brutto pro Stunde. Im Baugewerbe können höhere Branchen-Mindestlöhne gelten.

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