Stand: 10/2026
Ukrainerinnen und Ukrainer mit vorübergehendem Schutz dürfen in Deutschland ohne Zustimmung der Arbeitsagentur arbeiten – auch auf dem Bau. Trotzdem scheitern viele Einstellungen an Formalien: falsche Bescheinigung, fehlende Sofortmeldung, unklare Lohngruppe. Dieser Beitrag zeigt den Weg von der Zusage bis zur ersten Lohnabrechnung.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz, EU-Richtlinie 2001/55/EG) berechtigt zur Erwerbstätigkeit; im Titel steht „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Der Schutz wurde EU-weit bis zum 04.03.2027 verlängert (Stand 10/2026). Solange der Titel noch nicht ausgestellt ist, gilt die Fiktionsbescheinigung – aber nur, wenn darin die Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt ist. Prüfen Sie den Eintrag vor dem ersten Arbeitstag; eine Kopie gehört in die Personalakte. Ein Wechsel in einen Titel zur Beschäftigung (§ 18a/18b AufenthG) oder die Beschäftigungsduldung ist später möglich.
Wie bei jedem Arbeitnehmer im Baugewerbe: Sofortmeldung vor Arbeitsbeginn, Anmeldung bei der vom Arbeitnehmer gewählten Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer (wird bei der ersten Anmeldung vergeben, falls nicht vorhanden) und Steuer-ID vom Finanzamt der Wohnortgemeinde. Wer bisher Bürgergeld bezogen hat, muss die Arbeitsaufnahme dem Jobcenter melden; Sie als Arbeitgeber bestätigen auf Anfrage den Lohn. Der Arbeitsvertrag muss nach dem Nachweisgesetz schriftlich alle wesentlichen Bedingungen enthalten – eine russische oder ukrainische Übersetzung als Anlage ist sinnvoll, maßgeblich ist der deutsche Text.
Es gelten dieselben Regeln wie für deutsche Arbeitnehmer: mindestens 13,90 € je Stunde (ab 2027 14,60 €), im tarifgebundenen Betrieb die Lohngruppe des Bautarifs (Werker LG 1 ab ca. 15,86 €, Fachwerker LG 2 ab ca. 18,73 €). Der Betrieb meldet den Bruttolohn monatlich an die SOKA-BAU und zahlt den Beitrag (West 19,8 %); der Arbeitnehmer erwirbt damit Urlaubsansprüche nach Bautarif. Für die BG BAU zählt der Lohn in den jährlichen Lohnnachweis; neue Mitarbeiter erhalten die Sicherheitsunterweisung vor dem ersten Einsatz.
Für Hilfs- und Facharbeiten auf dem Bau ist keine Anerkennung nötig. Wer als Meister, Bauleiter oder in einem reglementierten Beruf arbeiten soll, braucht die Gleichwertigkeitsfeststellung nach BQFG bei der Handwerkskammer – Dauer bis drei Monate nach vollständigen Unterlagen. Ukrainische Führerscheine werden in Deutschland anerkannt; für Fahrzeuge über 3,5 t gelten die üblichen deutschen Vorschriften. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Fiktionsbescheinigung ohne Vermerk zur Erwerbstätigkeit akzeptiert; Beschäftigung begonnen, bevor die Sofortmeldung draußen war; Barlohn „bis die Kontoeröffnung klappt“; Minijob statt sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, obwohl 40 Stunden gearbeitet werden; Wohnortwechsel des Mitarbeiters nicht an die Krankenkasse gemeldet; keine Arbeitszeitaufzeichnung.
Wir prüfen den Aufenthaltstitel, erstellen den Arbeitsvertrag zweisprachig, geben Sofortmeldung und Krankenkassenanmeldung ab, rechnen den Baulohn mit SOKA-BAU-Meldung ab und erklären Ihrem neuen Mitarbeiter die Lohnabrechnung auf Russisch oder Ukrainisch. Preis: Baulohn 25 € je Mitarbeiter und Monat, An- und Abmeldungen inklusive.