Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung der Bauwirtschaft. Für Baubetriebe ist die Mitgliedschaft Pflicht. Was Sie zu Anmeldung, Lohnnachweis und Beitrag wissen müssen, fassen wir hier zusammen.
Der Beitrag wird jährlich rückwirkend über den elektronischen Lohnnachweis (UV-Meldeverfahren) berechnet. Der Lohnnachweis für ein Beitragsjahr ist bis zum 16.02. des Folgejahres abzugeben – direkt aus dem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm. Den Beitragsbescheid stellt die BG danach in der Regel im April aus.
Vor dem Lohnnachweis müssen die Stammdaten im Lohnprogramm mit der BG abgeglichen werden (Abfrage Stammdaten UV). Erst mit korrekter Mitgliedsnummer und bestätigten Gefahrtarifstellen sind Meldungen möglich. Ohne diese Bestätigung läuft kein Lohnnachweis durch.
Die Formel lautet: Bruttoarbeitsentgelt × Gefahrklasse × Beitragsfuß ÷ 100, getrennt je Gefahrtarifstelle (z. B. Bau und Büro). Der Beitragsfuß für das Umlagejahr 2025 beträgt 0,3850. Den Beitrag erhebt die BG unterjährig über Vorschüsse, die 2026 alle zwei Monate fällig sind (15.01., 16.03., 15.05., 15.07., 15.09., 16.11.).
Wird die Frist 16.02. verpasst, schätzt die BG – meist teurer. Werden Arbeitsentgelte der falschen Gefahrtarifstelle zugeordnet (Büro statt Bau), zahlen Sie zu viel. Beides lässt sich mit sauberer Lohnbuchhaltung vermeiden.
Wir richten den Stammdatenabgleich ein, ordnen Entgelte den richtigen Gefahrtarifstellen zu und geben den Lohnnachweis fristgerecht ab – die Übermittlung an die BG geben Sie frei.