Kurz erklärte Änderungen rund um SOKA-BAU, BG BAU, Bauabzugsteuer und Recht – mit Quelle. Stand: Juni 2026.
Seit 1. Juli 2025 gelten neue Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer: Tarifgebiet West gesamt 20,2 % (Urlaub 15,1 %, Berufsbildung 1,9 %, Zusatzversorgung 3,2 %), Tarifgebiet Ost 18,7 %.
Quelle: soka-bau.deSeit 1. Januar 2026 ist der Antrag auf Erstattung der Bauabzugsteuer (§ 48c Abs. 2 EStG) grundsätzlich elektronisch zu stellen (Jahressteuergesetz 2024); Papieranträge nur noch im Härtefall.
Quelle: § 48c EStGFür 2026 steigt der Freibetrag der Lastenverteilung nach Entgelten (LVE) auf 285.000 €. Der Höchstjahresarbeitsverdienst der freiwilligen Unternehmerversicherung beträgt 2026 94.920 €. Der Beitragsfuß für das Umlagejahr 2025 lag bei 0,3850.
Quelle: bgbau.deSeit Mai 2024 gilt für Websites das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) statt des Telemediengesetzes (TMG). Die Impressumspflicht richtet sich seither nach § 5 DDG – Impressen sollten entsprechend angepasst sein.
Quelle: DDGBG-BAU-Lohnnachweis: bis 16.02. des Folgejahres. SOKA-BAU-Meldung und Beitrag: bis zum 15. des Folgemonats. Bauabzugsteuer-Anmeldung (bei Einbehalt): bis zum 10. des Folgemonats.
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